Sind Klingeltöne Downloads illegal?
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte) hat mit Wirkung zum 30 Juni 2007 die Rahmenverträge für Ruftunmelodien, Streaming und Downloads mit dem Branchenverband BITKOM und dessen Mitgliedern gekündigt. Dies war die Konsequenz aus dem Streit zwischen GEMA und BITKOM über die Nutzung von musikalischen Werken im Internet und auf Mobiltelefonen. Die Blockade entstand da sich die beiden Parteien nicht bei offenen Abrechnungs- und Tariffragen einigen konnten und deshalb hat die GEMA kurzerhand von Ihrem Sonderkündigungsrecht, des eigentlich bis Ende 2007 laufenden Vertrages, gebrauch gemacht. Auf Grund der Tatsache das den Mitgliedern der GEMA aus der Vergangenheit noch Millionenbeträge fehlen, erklärte der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Harald Heker: “Trotz größter Verhandlungsanstrengungen war BITKOM nicht bereit, bei den wirtschaftlich bedeutenden Abonnementmodellen eine angemessene Vergütung für die Urheber zu vereinbaren.” Auf Grund dieser Aussage wurde schon voller Hoffnung spekuliert ob vielleicht Jamba sein Klingelton Abo einstellt.
Eine offene Frage bleibt auf jeden Fall im Raum stehen: Ist bei Klingeltönen kein Download mehr legal und welche Möglichkeiten bietet dies für Open Musik? Kompromissbereit zeigt sich die GEMA auf jeden Fall bei Labels und Bands, welche bei Ihr unter Vertrag stehen, die jetzt Promo Material zum Streamen oder Download anbieten dürfen und dies sogar kostenfrei falls der Track unter 45 Sekunden liegt.
Auch eine Einigung bei den Rechten mit YouTube wurde unter Dach und Fach gebracht, bei der von YouTube eine Pauschale entrichtet wird und erst wenn mehr die Beliebtheit von Videos und Künstlern bekannt ist, wird pro Aufraufzahlen der Clips abgerechnet. Jetzt muss sich YouTube nur noch mit dem Musikverleger Verband einigen, dann steht einen erfolgreichen Start des YouTube-Release nicht im Wege.

