Das Mobiltelefon ist unser täglicher Begleiter. Während der Arbeit haben wir dieses auf unserem Schreibtisch liegen und bei einer Konferenz ist es doch meistens auf dem Konferenztisch dabei (wenn auch nur auf Lautlos gestellt). Abends im Restaurant ist das Handy selbstverständlich auch dabei und wenn es dann Abends ins Bett geht, landet dieses meistens dann auf dem Nachtisch.
Doch aufgepasst: Das Handy hat eine Sicherheitslücke - jedes Handy wird abhörbar, eine SMS genügt. Möglich wird dieses durch einen speziellen Trojaner, welchen man in Form einer SMS auf jedes Handy senden kann. Entwickelt wurde dieser (nur zu Demonstrationszwecken) von Wilfried Hafner, dem Geschäftsführer der SecurStar GmbH. Ist der Trojaner dann erst einmal auf dem Handy, wurde dieses dann zu einer Wanze umgewandelt und Besprechungen die eigentlich Geheim sein sollten, sind dann im schlimmsten Fall für die Konkurrenz abhörbar.
Laut der SecurStar Gmbh soll dieser Trojaner die erste wirkliche gefährliche Bedrohung für Handys sein und dieser könne auch von jedem durchschnittlichen Programmierer entwickelt werden. Nun macht die SecurStar GmbH uns nicht nur auf diese Sicherheitslücke aufmerksam, sondern man bietet auch noch kostenlose Hilfe an. Eine kostenlose Software, welche das abhören unmöglich macht und die Sicherheitslücke schließt wird auf der Webseite zum download angeboten.
Eine 19jährige Britische Bankangestellte wurde von einem Gericht in Großbritannien zu 4 Jahren Haft verurteilt, weil Sie während der nächtlichen Autofahrt eine SMS verschickt hatte und dadurch abgelenkt einen Unfall mit einem Todesopfer verursachte. Bei Ihrer nächtlichen Fahrt nutzte Rachel B. Ihr Handy innerhalb von 15 Minuten neun mal, trotz schlechter Sicht und Regen. Als Folge der Ablenkung durch Ihr Handy rammte Sie das KFZ einer 64 Jahre alten Rentnerin, die an den Folgen des Unfalls verstarb. Die Handy Nutzerin wurde nur leicht verletzt und bestritt zuerst das Mobiltelefon benutzt zu haben.
Das britische Gericht ging sogar noch milde mit Rachel B. um, denn in England liegt die Höchststrafe für gefährliches Autofahren bei bis zu 14 Jahren Haft. Dabei hätte die Britin doch gewarnt sein sollen, den das Handy am Steuer ist in England ein teurer Spaß und kann bis zu 1500 Euro Strafe kosten.
In Deutschland wird das nutzen eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung bei laufenden Motor oder beim Fahren noch recht lasch geahndet. Als Strafe werden 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. In England hingegen ist die Grundstrafe schon etwas höher, wird man beim telefonieren am Steuer erwischt so fallen mindestens 90 Euro Strafe an, in besonders schweren Fällen kann das Bußgeld bis auf 1500 Euro steigen. Des Weiteren erhält man für dieses vergehen in England 3 Punkte und bei 12 Punkten ist dann im Königreich der Führerschein weg. Zum vergleich: In Deutschland kann man sich 18 mal mit dem Handy am Steuer erwischen lassen bis der Führerschein erstmal weg ist. In England kann man schon nach dem vierten mal auf Busse und Bahn umsteigen.
Gestern wurde das Urteil vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof, welcher unter anderem auch für das Wettbewerbsrecht zuständig ist, bezüglich der “Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)” bekannt gegeben. Die vollständige Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshof können Sie hier nachlesen und bietet eine sinnvolle Ergänzung zu dem heute morgen veröffentlichen Artikel Tipps gegen SMS-Spam.
Nachdem das Amtsgericht Bonn der Klage stattgegeben hatte, dieses dann in der Berufung am Landgericht Bonn zurückgewiesen wurde, jedoch mit zu Lassung der Revision zum Bundesgerichtshof der dann am 19.07.2007 zu einem Urteil kam. Das Urteil stärkt zwar die Rechte der Mobilfunknutzer gegenüber den Unternehmen, welche auf die Werbeform SMS setzen, jedoch bleibt die Fragen offen ob das Urteil des Bundesgerichtshofs den SMS-Spam stoppen kann.
Als Fazit kann man Festhalten das der BGH hat einen Anspruch des Klägers auf Nennung von Namen und Anschrift des fraglichen Anschlussinhabers bejaht. Dies Bedeutet das Sie bei erhalt einer Werbe-SMS eine Auskunft von Netzbetreiber über deren Herkunft erhalten können. Die ganze Zeit war eine solche Information nur über den Rechtsweg für Verbraucherverbände möglich. Da jedoch die meisten Werbe-SMS über nicht existierende Nummern verschickt werden und somit nur das Unternehmen welche beworben wird identifiziert werden kann, was aber als Beweiß nicht ausreicht. Ist wohl nicht damit zu rechnen das dieses Urteil die Flut des SMS-Spam in irgendeiner Form eindämmen wird, die Spammer werden sich nur darum bemühen müssen die Herkunft der SMS noch besser zu verschleiern.
Die gute alte Fußball Bundesliga soll es für T-Mobile richten. Schon im letzten Jahr zum Anlass der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland hatte der Mobilfunkbetreiber versucht, über den Breitensport Fußball seinen Kunden das Handy-TV näher zu bringen. Damals ging das Konzept nicht auf. Jetzt versucht es T-Mobile erneut und bietet seinen Kunden, die im Besitz eines UMTS-fähigen Mobiltelefon sind, die Möglichkeit die Spieltage der ersten Fußball Bundesliga kostenlos und live über Ihr Handy-Display zu verfolgen.
Vom Grundsatz eine gute Idee, denn wer hat schon jeden Samstag immer die Zeit zu Hause vor dem Fernseher zu sitzen - so bleibt man durch das Handy jederzeit über die neusten Spielstände auf dem laufenden. Auch wird der Mobilfunkbetreiber mit diesem Angebot all die jenigen Ansprechen die nicht über Pay-TV verfügen und keine Lust haben die lange Zeit zu warten, bis die Spielausschnitte dann endlich Abends im freien Fernsehen zu sehen sind.
Als Zielgruppe hat T-Online die Männer unter 30 Jahren ausgemacht, die dann auch gegen einen Aufpreis von 5 Euro das Angebot auf ein Monatsabo ausweiten können oder auch einzelne Spieltage zu je 2 Euro buchen können.
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte) hat mit Wirkung zum 30 Juni 2007 die Rahmenverträge für Ruftunmelodien, Streaming und Downloads mit dem Branchenverband BITKOM und dessen Mitgliedern gekündigt. Dies war die Konsequenz aus dem Streit zwischen GEMA und BITKOM über die Nutzung von musikalischen Werken im Internet und auf Mobiltelefonen. Die Blockade entstand da sich die beiden Parteien nicht bei offenen Abrechnungs- und Tariffragen einigen konnten und deshalb hat die GEMA kurzerhand von Ihrem Sonderkündigungsrecht, des eigentlich bis Ende 2007 laufenden Vertrages, gebrauch gemacht. Auf Grund der Tatsache das den Mitgliedern der GEMA aus der Vergangenheit noch Millionenbeträge fehlen, erklärte der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Harald Heker: “Trotz größter Verhandlungsanstrengungen war BITKOM nicht bereit, bei den wirtschaftlich bedeutenden Abonnementmodellen eine angemessene Vergütung für die Urheber zu vereinbaren.” Auf Grund dieser Aussage wurde schon voller Hoffnung spekuliert ob vielleicht Jamba sein Klingelton Abo einstellt.
Eine offene Frage bleibt auf jeden Fall im Raum stehen: Ist bei Klingeltönen kein Download mehr legal und welche Möglichkeiten bietet dies für Open Musik? Kompromissbereit zeigt sich die GEMA auf jeden Fall bei Labels und Bands, welche bei Ihr unter Vertrag stehen, die jetzt Promo Material zum Streamen oder Download anbieten dürfen und dies sogar kostenfrei falls der Track unter 45 Sekunden liegt.
Auch eine Einigung bei den Rechten mit YouTube wurde unter Dach und Fach gebracht, bei der von YouTube eine Pauschale entrichtet wird und erst wenn mehr die Beliebtheit von Videos und Künstlern bekannt ist, wird pro Aufraufzahlen der Clips abgerechnet. Jetzt muss sich YouTube nur noch mit dem Musikverleger Verband einigen, dann steht einen erfolgreichen Start des YouTube-Release nicht im Wege.
In einem Bericht vom Wall Street Online Journal vom 17 Juli heißt es das Google eine Suchmaschine für Mobile Content plant. Diese Nachricht wurde zwar von dem Suchmaschinenbetreiber noch nicht offiziell kommentiert, jedoch soll Google schon seit Monaten mit Anbietern für Mobile Content für den Aufbau dieser Suchmaschine zusammenarbeiten. Hierbei greift Google auf die Mithilfe der großen Anbieter der Unterhaltungsindustrie und kleine Medienfirmen zurück.
Laut Artikel von Wall Street Online sollen die Benutzer dieses neuen Systems in Zukunft die Möglichkeit haben nach den verschiedenen Mobiltelefon Inhalten zu suchen inklusive eine Anbieterliste von Firmen welche Mobil Content anbieten. Diese neue Suche für Klingeltöne und Handyspiele soll dann selbstverständlich in die Mobile Suche integriert werden. Es wird auch die Möglichkeit in Erwägung gezogen eine Sozial-Network Komponente zu integrieren über die dann Handy-Inhalte getauscht werden können.
Zwar schon ein paar Tage alt, aber immer noch interessant. Das Handy hat die Tage, genauer gesagt am 30 Juni, seinen 15. Geburtstag gefeiert. Wer erinnert sich nicht noch mit einem grauen an die ersten tragbaren Telefone auf der Basis eines GSM-Standards, die eher einem tragbaren Koffer glichen und mit sicherheit nicht die Bezeichnung Handy verdient hatten. Den Siegeszug des Handys konnte wohl niemand vorraussehen und auch nicht den Stellenwert welchen dieses in unserer heutigen Gesellschaft erlangt hat.
15 Jahre lebt das Handy schon und gestartet ist dieser Dienst 1992, damals auf Basis des GSM-Standards mit einigen ausgewählten Teilnehmern. Zuerst war D2-Mannesmann (die heutige Vodafone) am Markt und kurz darauf folgte die deutsche Telekom Tochter D1. Erst 1994 stieg E-Plus in diesen Markt ein und O2 (damals ViagInterkom) folgte erst 1998.
Seinen durchbruch hatte die Mobile Telefonie mit der Inbetriebnahme des D-Netzes, womit dann das versenden vom Kurznachrichten (SMS) möglich war und sich zum Renner im Handy-Geschäft entwickelte (man denke nur an die vielen SMS-Sprüche) - diese macht noch heute den größten Umsatz bei den Datendiensten. Auch die Sprachqualität war um einiges verbessert und man konnte mit seinem Mobiltelefon die Netzdienste der Anbieter im Ausland nutzen.
Aktuell besitzen ca. 60 Millionen Deutsche ein Handy und die meisten verfügen über mehr als eine SIM-Karte und sagen Happy Birthday Handy.