Tipps gegen SMS-Spam
Wer kennt das nicht - das Handy Piepst teilweise mitten in der Nacht, noch halb im Schlaf quält man sich zum Handy nur um zu erkennen das man schon wieder eine Werbe-SMS auf dem Display hat. Täglich erreichen unzählige die Spam-SMS die deutschen Mobilfunk-Nutzer. Die online Redaktion des Stern gibt Tipps wie man sich vor dem lästigen Handy-Spam schützen kann.
Derzeit gibt es 3 verschiedene Varianten von SMS-Spam aufs Handy:
- Textnachricht von einem Premium-SMS Anbieter. Solche Werbenachrichten bekommen Sie oftmals zugestellt, wenn Sie die SMS-Dienste  (zum Beispiel: Wetter- oder Stauinformationen) eines unseriösen Anbieters nutzen. Bevor Sie das Angebot eines SMS-Dienstleister nutzen und Gesetz dem Fall Sie möchten keine Werbe-SMS erhalten, dann sollten Sie genau dessen AGB prüfen. Dienste-Anbieter deren Sitz im Ausland liegt sollte man auf jeden Fall meiden. Vor dem Abschluss eines Premium-SMS-Abo, sollten Sie sich sehr genau über den zukünftigen Vertragspartner informieren, denn diese Dienste sind oftmals kostspielig und mit vielen Werbe-SMS verbunden.
- Es erreicht Sie eine SMS die scheinbar von einer ganz normalen Handynummer abgeschickt wurde, mit einer Nachricht wie: Hallo hier ist XYZ, gerne würde ich dich näher kennen lernen. Es ist zu empfehlen niemals auf eine solche SMS zu antworten, denn die bestätigt dem Spamer das die Rufnummer aktiv ist und dann werden mit Sicherheit noch viele weitere Werbe-SMS in Ihrem Postfach landen.
- Der dritte Typ einer Spam-SMS ist eine Textnachricht mit bitte um Rückruf. Bevor Sie sich dazu entschließen die Rufnummer wirklich zu wählen sollten Sie sich genau über die damit verbundenen Kosten informieren. Fünf-Stellige Sonderrufnummern sollten Sie auf keinen Fall anrufen, beim erhalte einer SMS mit einer solchen Rufnummer sollten Sie sich umgehend bei der Bundesnetzagentur beschweren.
Wer sich intensiver über das Thema informieren möchte, um zu vermeiden das das Handy als Werbeplattform missbraucht wird, der erhält auf dem Internetportal antispam.de viele hilfreiche Informationen und kann sich im Forum mit anderen über das Thema austauschen.


[…] Gestern wurde das Urteil vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof, welcher unter anderem auch für das Wettbewerbsrecht zuständig ist, bezüglich der “Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)” bekannt gegeben. Die vollständige Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshof können Sie hier nachlesen und bietet eine sinnvolle Ergänzung zu dem heute morgen veröffentlichen Artikel Tipps gegen SMS-Spam. […]
Pingback von BGH-Urteil zu SMS-Spam - Handy Weblog — 20. Juli 2007 @ 16:43