Handy Weblog

26. Juli 2007

Handy gehackt - Nutzer muss Rechnung nicht zahlen

Abgelegt unter: News / Aktuelles | wong it! — Redaktion @ 17:41

Eine gute Nachricht für alle Handybesitzer kommt vom Landgericht Augsburg. Hier klagte ein Mobilfunkanbieter gegen einen Handynutzer der sich weigerte seine Telefonrechnung von fast 14 000 Euro zu begleichen. Dieser sollte angeblich mehrere Tage lang ununterbrochen Handygespräche mit teuren Sonderrufnummern (so genanten Mehrwertdiensten) geführt haben, welche zum Beispiel von Auskunftsdiensten oder Erotikangeboten genutzt werden. Der Angeklagte bestritt vehement diese Telefonanrufe getätigt zu haben, er gab an in der betreffenden Zeit mit Freunden unterwegs gewesen zu sein und stellte die Vermutung an sein Handy müsse gehackt geworden sein.

Die zuständigen Richter konnten sich nicht vorstellen das der Angeklagte in so kurzer Zeit in diesem extrem Maß von seinem Telefonverhalten abweichen würde und diese Unsummen an Gebühren für Mehrwertdienste anhäufen würde. So entschied das Gericht: Handynutzer muss hohe Rechnung durch gehacktes Handy nicht zahlen .

Viel interessanter an diesem Gerichtsurteil ist jedoch, das die Richter dem Mobilfunkanbieter die Beweißlast für die Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderungen auferlegt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Rechtssprechung von dem Kunden den Nachweis verlangt das er diese Gespräche nicht geführt hat. In diesem Fall kam noch erschwerend hinzu, das der Telefonanbieter es unterlassen hat genaue Angaben zu den Betreibern der Sonderrufnummern zu machen. Ich persönlich bin der Meinung die Telefonanbieter sollten dazu verpflichtet werden die Betreiber von Sonderrufnummern öffentlich zu machen, etwa wie beim BGH-Urteil zu SMS-Spam in dem der Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen die Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Webe-SMS bestätigt wurde.

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